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Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und zugelassen nach der Anerkennungs- und Zulassungs-verordnung Weiterbildung (AZWV).

Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes

ndigkeit Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Im § 4 des Gaststättengesetzes (geändert durch das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen) ist u.a. geregelt, wer keine Erlaubnis benötigt. Der Erlaubnis bedarf nicht...
 
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