Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes
ndigkeit
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Im § 4 des Gaststättengesetzes (geändert durch das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen) ist u.a. geregelt, wer keine Erlaubnis benötigt. Der Erlaubnis bedarf nicht...



