Fachkunde nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung
ndigkeit
Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 sind alle für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes bzw. eines Sammlungs- und Beförderungsbetriebes von gefährlichen Abfällen verantwortlichen Personen verpflichtet, die für die Ausübung ihrer TÃ...
Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 1 u. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordg. (EfbV) u. § 5 Abs. 1 u. 3
gslehrgang nach § 9 Abs. 1 u. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 und 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie nach § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Ihre Notwendigkeit
Mit diesem Fortbildungslehrgang können Sie aller 2 - 3 Jahre die für di...