Schulung gemäß § 6 GlüStV 2021 und GlüG LSA 2012 für Spielerschutzbeauftragte
Beginn | Di., 26.03.2024 | ||
Ende | Mi., 27.03.2024 | ||
Kursort | Halle | ||
Abschluss | Bescheinigung der IHK Halle-Dessau | ||
Inhalt | Wer in Sachsen-Anhalt eine Spielhalle betreibt, ist verpflichtet Spielerschutzbeauftragte und Servicemitarbeiter/-innen zu schulen. (Ehemals Schulung nach § 3 Spielhallengesetz.) Er ist weiter dazu verpflichtet, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck hat der Erlaubnisinhaber ein Sozialkonzept zu entwickeln, in dem dargestellt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll. In dieser Schulung werden Sie mit den gesetzlichen Grundlagen des Glücksspiels und mit den Sozialkonzept vertraut gemacht, lernen verschiedene Kommunikationstechniken kennen, die Ihnen helfen, auffällige Spieler anzusprechen, Spieler vom Spiel zu sperren und mit aggressiven Spielern umzugehen. Dieses Schulungsangebot basiert auf den Empfehlungen der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Sachsen-Anhalt und der Landesstelle für Suchtanfragen im Land Sachsen-Anhalt. Die Wissensvermittlung in der Schulung erfolgt anwendungsbezogen und handlungsorientiert von Fachexperten, so dass die individuelle Berücksichtigung von Fragen gewährleistet ist und fachliche Aspekte und Problemstellungen situativ behandelt werden können. - Rechtsgrundlagen zum Jugend- und Spielerschutz (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV 2021) unter Berücksichtigung der verschiedenen Glücksspielformen (z. B. Spielteilnahme ab 18 Jahren, Ausweiskontrolle bei Zweifeln etc.) - Umsetzung/Inhalt eines Sozialkonzepts - Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfeangebote (Basiswissen über Sucht und Abhängigkeit, Sucht-/Gefährdungspotential, Risikomerkmale verschiedener Glücksspielformen, Ursachen, Verlauf und Folgen von problematischem bzw. pathologischem Spielverhalten, Erkennungsmerkmale, Möglichkeiten der Früherkennung von problematischem bzw. pathologischem Spielverhalten (z. B. Symptome bei Stammkunden für risikoreiches bzw. gefährdendes Glücksspiel)) - Vermittlung von Handlungskompetenzen insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielern (Training von Techniken des selbstsicheren Auftretens des Servicepersonals und der richtigen Mischung von Diplomatie und Konsequenz, Kommunikationstraining - Gesprächsführung mit spielauffälligen Personen, Vermittlung von Kenntnissen zu Hilfsangeboten für Betroffene und Angehörige speziell im Land Sachsen-Anhalt) - Verantwortungsvoller Umgang mit dem Glücksspiel (z.B. Umgang mit Selbstsperren von Spielern, Sperrzeiten usw.) - Maßnahmen zum Spielerschutz in der Spielhalle (Schulungen, Flyer mit Hilfsangeboten, Ansprache bei auffälligem Spielverhalten, Aufkleber an den Geräten, Sozialkonzept, Spielerschutzverantwortlicher, Eingangskontrolle, Datenschutz, Aufzeichnungspflichten) |
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Dauer | 16 Unterrichtsstunden (Grundschulung für Spielerschutzbeauftragte) | ||
Kosten |
Die Gebühren sind auf der IHK Halle-Dessau Homepage ersichtlich.
(Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21/22 UStG. Änderungen vorbehalten.) |
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Kostendetails | www.ihk.de/halle/produktmarken/aus-und-weiterbildung/sachkunde/schulung-fuer-spielhallenpersonal-5946770 | ||
BAföG | Dieser Kurs ist nicht durch Aufstiegs-BAföG förderbar. | ||
Kursnr. | N3FSK11-SH | ||
Status | ![]() |
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Kontakt |
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Info:
Die Anmeldungen sind ausschließlich über die IHK Halle-Dessau zu tätigen.
Die Schulungen finden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt.
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH
Lange Gasse 3 | 06844 Dessau-Roßlau
Julius-Ebeling-Straße 6 | 06112 Halle (Saale)
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