Schulung gemäß § 6 GlüStV 2021 und GlüG LSA 2012 für Servicemitarbeiter von Spielhallen
Beginn | Mo., 08.08.2022 | |||
Ende | Mo., 08.08.2022 | |||
Kursort | Halle | |||
Abschluss | Sofern die Schulung ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Lernzielkontrolle) festgestellt wurde, dass der/die Teilnehmer/-in mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, erhält der/die Teilnehmer/-in eine Teilnahmebescheinigung. | |||
Inhalt | Wer in Sachsen-Anhalt eine Spielhalle betreibt, ist verpflichtet Spielerschutzbeauftragte und Servicemitarbeiter/-innen zu schulen. (Ehemals Schulung nach § 3 Spielhallengesetz.) Er ist weiter dazu verpflichtet, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen. In dieser Schulung werden Sie für die Anzeigen von Spielsucht sensibilisiert, erkennen die sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels auf den Spieler und erlernen Methoden, wie der Spielsucht vorgebeugt werden kann. Ein Teil der Schulung, das Kommunikationstraining, hilft Ihnen, auffällige Spieler anzusprechen, Spieler vom Spiel zu sperren und mit aggressiven Spielern umzugehen. Dieses Schulungsangebot basiert auf den Empfehlungen der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Sachsen-Anhalt und der Landesstelle für Suchtanfragen im Land Sachsen-Anhalt. Die Wissensvermittlung in der Schulung erfolgt anwendungsbezogen und handlungsorientiert von Fachexperten, so dass die individuelle Berücksichtigung von Fragen gewährleistet ist und fachliche Aspekte und Problemstellungen situativ behandelt werden können. - Rechtsgrundlagen zum Jugend- und Spielerschutz (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV 2021) unter Berücksichtigung der verschiedenen Glücksspielformen - Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfeangebote - Vermittlung von Handlungskompetenzen insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielern - Kommunikationstraining - Kenntnisse über die Maßnahmen zum Spielerschutz in der Spielhalle |
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Voraussetzungen | Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um den Seminarinhalten folgen zu können. | |||
Dauer | 8 Unterrichtsstunden | |||
Kosten |
160,00 €
(Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21/22 UStG. Änderungen vorbehalten.) |
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BAföG | Dieser Kurs ist nicht durch Aufstiegs-BAföG förderbar. | |||
Kursnr. | L3FSK10 | |||
Status | ![]() |
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Kontakt |
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Anmeldung |
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