Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln (gemäß VO (EG) Nr. 852/2004 und § 4 LMHV)
Beginn | Mo., 05.09.2022 | |||
Ende | Mo., 05.09.2022 | |||
Kursort | Weißenfels | |||
Abschluss | - Teilnahmebescheinigung der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH | |||
Inhalt | Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene gemäß VO (EG) Nr. 852/2004 und § 4 LMHV. Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung, welche Sie bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorlegen können. Für größere Unternehmen bietet sich an, die Mitarbeiter (nach Rücksprache auch vor Ort) gemeinsam schulen zu lassen. Der Hintergrund Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über ihre jeweilige Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebieten verfügen. Die Fachkenntnisse nach Satz 1 sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Die Verpflichtung zur Hygieneschulung nach der VO (EG) 852/2004 gilt für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich, muss jährlich durchgeführt werden und wird durch die Lebensmittelüberwachung bei Kontrollen im Unternehmen überprüft. Mitarbeiter ohne Berufsausbildung im Lebensmittelbereich müssen bei Antritt einer Beschäftigung in Küchen von Gaststätten oder Gemeinschaftsverpflegungen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt und eine Teilnahme an einer Lebensmittelhygiene-Schulung nachweisen. Darüber hinaus müssen der Lebensmittelunternehmer und ihre Angestellten die Schulung absolviert haben bzw. die Fachkenntnisse nachweisen können. Die Schulung ist jährlich zu wiederholen und nachzuweisen. Dies betrifft u.a. die Bereiche Gastronomie und Hotellerie (Küche und Service), Catering, Gemeinschaftsverpflegungen, Kindergärten und Schulen, Bäckereien, Konditoreien, Eisdielen, Fleischereien, Verkäufer/innen im Lebensmitteleinzelhandel, Hofläden, Lebensmittelindustrie und Lebensmittelspeditionen, aber auch in ihnen tätige Saison- und Aushilfskräfte. Inhaltsauszug (gemäß Anlage I, LMHV und Anlage 1, VO (EG) Nr.: 852/2004) - Rechtliche Rahmenbedingungen und Lebensmittelrecht - Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit - Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung - Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels - Reinigung und Desinfektion - Havarieplanung, Krisenmanagement - Schädlinge - HACCP - Produkthygiene/ Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Behandlung betreffender Lebensmittel - Allgemeine und Spezielle Mikrobiologie/Lebensmittelvergiftungen - Personalhygiene/Infektionsschutzgesetz - Anforderungen aus §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz |
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Unterricht | - wochentags im Tagesbereich - nach Absprache auch Gruppenunterricht in Ihrer Firma möglich |
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Dauer | 6 Unterrichtsstunden | |||
Kosten |
130,00 €
(Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21/22 UStG. Änderungen vorbehalten.) |
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BAföG | Dieser Kurs ist nicht durch Aufstiegs-BAföG förderbar. | |||
Kursnr. | L4WSX01 | |||
Status | ![]() |
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Kontakt |
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Anmeldung |
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