Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsinteressenten
Steuerliche Förderung Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Lernende (bis 36 Jahre) und Student(en)/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen erhalten. www.bildungskredit.de Aufstiegs-BAföG
Vom neuen „Aufstiegs-BAföG“ wird altersunabhängig finanziell unterstützt, wer sich z. B. zum Meister, Fach- oder Betriebswirt qualifizieren möchte: Dazu gibt es einen Beitrag zu den Fortbildungskosten (einkommensunabhängig) und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt (einkommensabhängig). Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bildungsprämie/Weiterbildungssparen
Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung pro Jahr 50 % bzw. bis zu 500 Euro der Weiterbildungskosten. Das „Weiterbildungssparen“ erlaubt eine Entnahme aus einem mit Arbeitnehmersparzulage geförderten Guthaben, um Weiterbildung zu finanzieren. www.bildungspraemie.info Sachsen-Anhalt Weiterbildung DIREKT
Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt Weiterbildung DIREKT“ lassen sich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beruflicher Weiterbildung und Zusatzqualifikation fördern. Zu den geförderten Qualifizierungen gehören Angebote zur Profilierung von Fachkenntnissen, aber auch PC-Lehrgänge oder Fremdsprachenkurse sowie Studiengänge, um Führungsqualifikationen zu erlangen. Nunmehr können sich auch volljährige Auszubildende sowie Berufsschüler/-innen Zusatzqualifikationen bezuschussen lassen. Begabtenförderung Berufliche Bildung
Nach den Richtlinien der „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ sollen leistungsfähigen und leistungsbereiten jungen Berufstätigen nach der dualen Ausbildung spezielle Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer beruflichen Fähigkeiten eröffnet werden. www.begabtenfoerderung.de Bildungsfreistellung (-„urlaub“)
Für 5 Arbeitstage im Kalenderjahr haben Arbeitnehmer/-innen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen. Diese können Sie z. B. für eine Vollzeit-Prüfungsvorbereitung nutzen – dazu beraten wir Sie gern. |