Schulung gemäß § 6 GlüStV 2021 und § 3 SpielhG LSA für Servicemitarbeiter von Spielhallen
Beginn | Do., 11.07.2024 | |||
Ende | Do., 11.07.2024 | |||
Kursort | Dessau-Roßlau | |||
Abschluss | Bescheinigung der IHK Halle-Dessau | |||
Inhalt | Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 6 Abs. 2 Satz 3) und dem Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt (§ 3 Absatz 1) muss das Aufsichtspersonal in den Spielstätten, die Erlaubnisinhaber sowie die Beauftragten in einer Spielhalle regelmäßig geschult werden. Zweck der Schulungen ist es, das Personal mit rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen. Die Personalschulungen umfassen je nach Schulung folgende Inhalte:
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Dauer | 8 Unterrichtsstunden (Grundschulung für Spielhallenservicemitarbeiter/innen) Beginn 09:00 Uhr 4 Unterrichtsstunden (Aufbauschulung für Spielhallenpersonal) Beginn 12:00 Uhr |
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BAföG | Dieser Kurs ist nicht durch Aufstiegs-BAföG förderbar. | |||
Kosten |
Die Gebühren sind auf der IHK Halle-Dessau Homepage ersichtlich.
(Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21/22 UStG. Änderungen vorbehalten.) |
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Kostendetails | www.ihk.de/halle/produktmarken/aus-und-weiterbildung/sachkunde/schulung-fuer-spielhallenpersonal-5946770 | |||
Kursnr. | N2FSK04-SH | |||
Status | ||||
Kontakt |
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Kursdetails als PDF Kurs per E-Mail weiterempfehlen Infomaterial anfordern Infotermin vereinbaren |
Info:
Die Anmeldungen sind ausschließlich über die IHK Halle-Dessau zu tätigen.
Die Schulungen finden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt.
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH
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