Personalschulungen gemäß § 6 GlüStV 2021 und § 3 SpielhG LSA für Servicemitarbeiter, Spielerschutzbeauftragte und Spielhallenbetreiber
Beginn | Di., 25.06.2024 | ||
Ende | Di., 25.06.2024 | ||
Kursort | Halle | ||
Abschluss | Bescheinigung der IHK Halle-Dessau | ||
Inhalt | Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 6 Abs. 2 Satz 3) und dem Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt (§ 3 Absatz 1) muss das Aufsichtspersonal in den Spielstätten, die Erlaubnisinhaber sowie die Beauftragten in einer Spielhalle regelmäßig geschult werden. Zweck der Schulungen ist es, das Personal mit rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen. Die Personalschulungen umfassen je nach Schulung folgende Inhalte:
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Dauer | 8 Unterrichtsstunden Beginn 09:00 Uhr | ||
BAföG | Dieser Kurs ist nicht durch Aufstiegs-BAföG förderbar. | ||
Kosten |
Die Gebühren sind auf der IHK Halle-Dessau Homepage ersichtlich.
(Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21/22 UStG. Änderungen vorbehalten.) |
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Kostendetails | www.ihk.de/halle/produktmarken/aus-und-weiterbildung/sachkunde/schulung-fuer-spielhallenpersonal-5946770 | ||
Kursnr. | N3FSK06-SH | ||
Status | |||
Kontakt |
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Info:
Die Anmeldungen sind ausschließlich über die IHK Halle-Dessau zu tätigen.
Die Schulungen finden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt.
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH
Lange Gasse 3 | 06844 Dessau-Roßlau
Julius-Ebeling-Straße 6 | 06112 Halle (Saale)
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